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Antrag Passivhausförderung

Antrag auf Passivhausförderung

Vilsbiburg, 30.03.2011

Antrag zum Aktionsplan zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes  hier: Einrichtung eines Förderprogramms zur Energieeinsparung

Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Vilsbiburg beinhaltet im Themenfeld 1 "Private Haushalte, energetische Sanierung, Bauleitplanung" mehrere Maßnahmen. Unter anderem wird  unter Punkt 4.4 empfohlen, bei Neubauten das Passivhaus als Standard anzustreben.

Der Begriff Passivhaus ist nicht geschützt. Er wird vielmehr als eine Art Verbrauchsstandard vom Passivhaus-Institut in Darmstadt definiert und durch das Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP) berechnet. Durch dieses unverzichtbare Werkzeug können die Kriterien für ein Passivhaus eingeplant u. nachgewiesen werden.

Wer als Bauwilliger bereit ist, nach Passivhausstandard zu bauen, sollte neben den staatlichen Fördermaßnahmen auch einen Anreiz durch eine kommunale Fördermaßnahme erhalten.


Gefördert werden Maßnahmen, die nach folgenden Kriterien errichtet werden:

Wesentliche Kriterien eines Passivhauses:

  • Maximal zulässiger Jahresheizwärmebedarf  ≤ 15 kWh/(m²a)
  • Maximal zulässiger Nutzkältebedarf  ≤ 15 kWh/(m²a)
  • Maximal zulässige Jahresheizlast von  ≤ 10 W/m² Wohnfläche (das Passivhaus wäre somit auch im Winter an ungünstigen Tagen noch über die Zuluft beheizbar)
  • Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom ≤ 120 kWh/(m²a)
  • Sommerlicher Komfort: Übertemperaturhäufigkeit ( >25°C) unter 10% Anteil Stunden/Jahr
  • Exzellente Luftdichtigkeit: Ergebnis Blower-Door Test n50  ≤ 0,6/h
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung von ≥ 75% nach PHI-Rechenverfahren (mit max. 45 Wh/m³ Strombedarf aller Ventilatoren)

HÖHE DER FÖRDERUNG

Bei Erfüllung der festgelegten Kriterien wird folgende Förderung gewährt:

Einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 2500 Euro

Die Baumaßnahme darf erst nach Antragstellung begonnen werden

Die Fördergelder in diesem Programm sind begrenzt. Eine Zusage kann nur erfolgen solange noch ausreichend Fördergelder im entsprechenden Kalenderjahr zur Verfügung stehen.

Dies stellt nur ein Beispiel dar. Die Bedingungen und Vorgaben müssen unseren Möglichkeiten entsprechend festgelegt werden

Mit freundlichen Grüßen

Josef Sterr