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Förderung von energetischer Gebäudesanierung
Förderung energetischer Gebäudesanierung
Vilsbiburg, 29.03.2011
Antrag zum Aktionsplan zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes hier: Einrichtung eines Förderprogramms zur Energieeinsparung
Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Vilsbiburg beinhaltet im Handlungsfeld "Energieeinsparung und energetische Sanierung in privaten Haushalten" mehrere Maßnahmen. Unter anderem wird die Bedeutung der Altbausanierung hervorgehoben. Es wird empfohlen, ein kommunales Programm zur Förderung energiesparender Maßnahmen einzuführen. Dabei geht es vor allem um Gebäudesanierungen, aber auch um Aktionen zum Austausch von Stromfressern und Heizungspumpen.
Anreize zur Gebäudesanierung könnte eine städtische Fördermöglichkeit darstellen.
FÖRDERGEGENSTAND
Gefördert wird:
- die energetisch sinnvolle Dämmung von Außenwänden.
- der Austausch von Fenstern, sofern die neuen Fenster einen Wärmedurchgangskoeffizienten von kleiner/gleich Uw 1,1 aufweisen. Der Uw-Wert von ≤ 1,1 ist durch Bescheinigung des Herstellers nachzuweisen.
- eine Dachdämmung für das gesamte Dach oder in der Decke zum nicht ausgebauten Dach.
HÖHE DER FÖRDERUNG
Bei Erfüllung bestimmter, noch festzulegender Kriterien werden folgende Förderungen gewährt:
- Außenwanddämmung: Pro m² Wand wird eine Zuwendung in Höhe von 2,50 Euro gewährt, maximal jedoch 750,- Euro.
- Sanierung der Fenster: Pro m² Fensterfläche (Rahmen und Sprossen werden übermessen) wird eine Zuwendung in Höhe von 25.- Euro gewährt, maximal jedoch 750.- Euro
- Dachdämmung: Pro m² Dach- bzw. Deckenfläche (Sparren oder Balken werden übermessen) wird eine Zuwendung in Höhe von 4.- Euro gewährt, maximal jedoch 500.- Euro.
Die Baumaßnahme darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Bei Inanspruchnahme von Zuschüssen Dritter (z.B.: KfW – Zuschussprogramm) besteht keine Möglichkeit der Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms. Die Förderungen können allerdings mit einem Darlehen (z.B.: KfW – CO2 – Gebäudesanierungsprogramm) kombiniert werden.
Die Fördergelder in diesem Programm sind begrenzt. Eine Zusage kann nur erfolgen solange noch ausreichend Fördergelder im entsprechenden Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Dies stellt nur ein Beispiel dar. Die Bedingungen und Vorgaben müssen unseren Möglichkeiten entsprechend festgelegt werden. Außerdem müssten Haushaltsmittel in den Haushalt 2012 eingestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Sterr








